Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungs- und Dienstleistungen zwischen der Ghirola-Consulting GmbH, Rosenhofstraße 16, 20357 Hamburg (nachfolgend „Berater") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Mandant").
(2) Abweichende Bedingungen des Mandanten werden nicht anerkannt, es sei denn, der Berater stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Berater und Mandant, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Beraters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Beraters oder durch die tatsächliche Erbringung der Beratungsleistung nach vorheriger Abstimmung mit dem Mandanten.
(3) Die Beauftragung einzelner Projektphasen begründet keinen Anspruch auf Beauftragung weiterer Phasen. Jede Projektphase wird gesondert beauftragt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Beratungsleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(2) Der Berater erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Er schuldet eine fachgerechte Beratung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(3) Der Berater ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten qualifizierte Mitarbeiter sowie – nach vorheriger Abstimmung mit dem Mandanten – Dritte einzusetzen.
(4) Der Mandant stellt dem Berater alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf eine verspätete oder unvollständige Zuarbeit des Mandanten zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Beraters.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Regelung. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis von Tagessätzen.
(2) Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Reisekosten, Übernachtungskosten und sonstige projektbezogene Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht im Angebot eine Pauschale vereinbart wurde.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht abweichend vereinbart.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Berater berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Mandanten
(1) Der Mandant unterstützt den Berater bei der Durchführung des Auftrags in angemessenem Umfang. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung von Informationen, die Benennung von Ansprechpartnern sowie die Gewährung von Zugang zu relevanten Unternehmenbereichen.
(2) Der Mandant benennt einen Projektverantwortlichen, der als zentraler Ansprechpartner für den Berater fungiert und befugt ist, im Rahmen des Projekts Entscheidungen zu treffen.
(3) Kommt der Mandant seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach und verzögert sich die Leistungserbringung dadurch, so verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Der Berater behält in diesem Fall seinen Vergütungsanspruch.
§ 6 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Auftrags zu verwenden.
(2) Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt unbefristet über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
(3) Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits bekannt waren oder von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden.
§ 7 Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse (Analysen, Konzepte, Präsentationen, Berichte etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Berater.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Mandant ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für interne Zwecke.
(3) Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beraters.
§ 8 Haftung
(1) Der Berater haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Berater nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung des Beraters ist der Höhe nach auf die für den jeweiligen Auftrag vereinbarte Gesamtvergütung begrenzt, maximal jedoch auf 500.000 Euro je Schadensfall.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Schadensersatzansprüche des Mandanten verjähren innerhalb von zwölf Monaten nach Abnahme der jeweiligen Leistung, sofern nicht kürzere gesetzliche Fristen gelten.
§ 9 Kündigung
(1) Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen, sofern nicht im Einzelvertrag abweichende Regelungen getroffen wurden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung hat der Berater Anspruch auf Vergütung der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie auf Erstattung bereits entstandener und nicht stornierbarer Aufwendungen.
§ 10 Referenznennung
(1) Der Berater ist berechtigt, den Mandanten in anonymisierter Form als Referenz zu nennen (Branche und Projektbeschreibung), sofern der Mandant dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Eine namentliche Referenznennung erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Mandanten.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: August 2026
